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Versicherungen rund ums Pferd: Versichern – Pflicht oder Kür?

Von Doris Jessen, geschrieben am 20. Juli 2023

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Baumanns-Hofe-Gelaende-Parcours-7Beim Thema Pferdeversicherung scheiden sich die Geister: Der eine sichert sich bis zum letzten kleinen Risiko ab, der andere lässt es „darauf ankommen“. Leider gibt es Situationen, in denen nicht nur der Hasardeur am Ende bankrott ist, sondern auch derjenige, den er bzw. sein Pferd geschädigt hat. Die Tierhalterhaftpflicht ist so ein Fall, in dem es höchst fahrlässig ist, keine abzuschließen. Speziell für Menschen, die gerne mit ihren Pferden verreisen, ist hier zum Beispiel die Absicherung für Mietsachschäden in fremden Ställen besonders wichtig. Anders sieht es mit Pferdekranken-, Lebens- oder Diebstahlsversicherungen aus, die aber gerade beim Transport wichtig sein können, weil hier öfter einmal Verletzungen vorkommen.
Der Beitrag soll einen Überblick vermittelt, was „Pflicht“ und „Kür“ ist.

Tiere sind unberechenbar – so gut sie auch erzogen sein mögen. Und gerade ein Pferd kann durch seine schiere Größe und Kraft sehr leicht, quasi aus Versehen, schon einen teuren Schaden anrichten: Er erschrickt und tritt gegen ein Auto, reißt sich los und verletzt auf der Stallgasse ein anderes Pferd, bockt aus purer Lebenslust und wirft einen Freund ab, der sich dabei die Rippen bricht. (s. Kasten Rechtsgrundlagen).

Haftpflichtversicherung

Die für verantwortungsbewusste Pferdeeigentümer unverzichtbare Lösung dieser Probleme ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die man für das Pferd abgeschlossen haben sollte, sobald man Eigentümer geworden ist – also quasi sofort mit dem Erwerb. Das gibt es eine sehr große Anzahl von Anbietern, deren komplette Aufzählung hier den Rahmen sprengen würde. Hier hilft zum Beispiel „Googlen“: Auf der Homepage http://www.versicherungsvergleich.de zum Beispiel findet sich ein Vergleich zahlreicher Anbieter – beginnend bei rund 80 bis weit über 200 Euro für ein Reitpferd. Spezialisierte Versicherungsgesellschaften sind die Hippo Assekuranz, LVM, R+V oder auch Uelzener. Oft kann es auch sinnvoll sein, einen auf Tiere spezialisierten Versicherungsmakler wie zum Beispiel G & P in Berlin (http://www.GUP-Makler.de) anzurufen: „Wir suchen das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis, das durch unsere Maklerrabatte oft günstiger ist als ein Direktabschluss beim Versicherer selbst. Außerdem sind wir gerne bei der Schadenregulierung, d.h. dem korrekten Ausfüllen der Schadenanzeige, und in Problemfällen behilflich“, erklärt Brian Heidemann von G&P seinen Kundenservice.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Versicherungsbedingungen stark unterscheiden können: So sind Fohlen-, Zucht- und Gnadenbrotpferdtarife deutlich niedriger als die von Reit- oder Fahrpferden. Einige Versicherer schließen die Tierhütehaftpflicht für private Tierhüter (nicht für kommerzielle Pensionsstallbetreiber!) und das Fremdreiterrisiko durch eine Reitbeteiligung sowie Turnierteilnahmen ein, bei anderen ist dies extra zu bezahlen. Gerade das Turnierrisiko sollte man im Vorwege abklären: Passiert auf einer solchen Veranstaltung – und sei es ein kleines Hausturnier im Stall um die Ecke – ein Unfall, so ist das Pferd im ungünstigen Fall nicht versichert. Geht es hier nur um eine kleine Schlagverletzung bei der Siegerehrung oder eine Beule im Auto, bezahlt die Versicherung vielleicht aus Kulanz. Passiert der „GAU“ eines Personenunfalls mit lebenslanger Rente für den Geschädigten, bleibt die Kulanz auf der Strecke und der Schaden kann den Tierhalter die Existenz kosten.
Wer sein Pferd in einem Pensionsstall untergebracht hat, sollte darauf achten, ob auch Mietsachschäden abgedeckt sind.
Umgekehrt sollte man durchaus versuchen Geld zu sparen, indem zum Beispiel der Vertrag für ein Reitpferd auf Zucht- oder Gnadenbrotpferd geändert wird, sobald diese Fälle eintreten. „Die Ersparnisse betragen bis zu 70 Prozent, allerdings macht das nur Sinn, wenn sich der Einsatzzweck für mehr als ein Jahr ändert“, erläutert Brian Heidemann von G&P. Aber Achtung: Wir die Zuchtstute während dieser Zeit doch einmal geritten, besteht kein Versicherungsschutz.

Wenn der Doktor kommt…

Manch einem Pferdebesitzer ist es lieber, das eigene Bein geht zu Bruch als das seines Pferdes – denn beim Menschen zahlt meistens die Krankenversicherung. Sobald aber der Tierarzt auf den Hof kommt, bedeutet das meist Unheil in zweierlei Hinsicht. Erstens ist das Pferd krank und zweitens kostet es Geld. Da das arme Tier nicht sprechen kann, gestalten sich die Untersuchungen oft aufwendig. Das gilt insbesondere für Lahmheiten, deren Schmerzzentrum und damit Ursache zunächst diagnostiziert werden muss – eine Prozedur, die sich über Tage hinziehen und bis zu mehreren tausend Euro kosten kann – Heilung noch nicht inklusive. Und das Schreckgespenst Nr. 1 aller Pferdebesitzer: die Kolik. Klinik ja oder nein, schließlich doch – sechs Tage Verstopfung. Ohne OP ist es gerade noch einmal gut gegangen, aber das dicke Kostenende kommt nach: alles in allem 1.800 Euro.

Kranken- und OP-Kostenversicherung

Versicherungen_OP_BildEs gibt in Deutschland nur wenige Unternehmen, die Krankenvollversicherungen für Pferde anbieten. Dazu gehören die Uelzener Versicherung und die Hippo Assekuranz. Die Bedingungen unterscheiden sich ein wenig – während die Uelzener nur Pferde bis zum abgeschlossenen zehnten Lebensjahr versichert, dürfen sie bei der Hippo Assekuranz auch schon 14 Jahre alt sein. Andere bieten Krankenversicherungen in Kombination mit Lebensversicherungen und/oder Operationskostenversicherungen an.

Die Bedingungen sind sehr ähnlich. Die Versicherung deckt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Arzneimittel, Labor- und Röntgendiagnostik ab. In der Monatsprämie von rund 40 Euro ist bei der Uelzener auch eine kleine Lebens- und Diebstahlversicherung mit einer Versicherungssumme von 2.500 Euro eingeschlossen, die bei Tod oder Nottötung nach Transportschäden, Brand- und Blitzschlagschäden oder Diebstahl zahlt. Der „Pferdehalternotruf“ nennt Informationen über die nächsten Tierärzte und -kliniken, was auf Reisen sicherlich sinnvoll ist. Die Horse Life beginnt bereits bei knapp 36 Euro, allerdings muss man dort für die Lebensversicherungskomponente noch drei Euro dazu bezahlen. Bei der Hippo Assekuranz kostet die reine Krankenkostenversicherung knapp 330 Euro pro Jahr mit einer jährlichen Kostendeckelung von 5.000 Euro.

Von den Rechnungen werden allerdings nur 60 (bei Hippo Assekuranz 80) Prozent erstattet – und das derzeit begrenzt auf den einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), in einigen Fällen in der alten Fassung vom 28. Juli 1999, in anderen Fällen nach der aktuellen GOT vom 8. Juli 2008. Die Recherchen bei mehreren Tierärzten haben ergeben, dass üblicherweise mit dem zwei- bis dreifachen Gebührensatz abgerechnet wird. Das heißt also bei näherer Betrachtung: Von einer Erkrankung, deren Behandlung mit dem zweifachen Gebührensatz letztlich 2.000 Euro kostet, werden nur 600 Euro bezahlt. Bei einer Jahresprämie von fast 470 Euro müssen mehr als 1.300 Euro Tierarztkosten anfallen, damit sich die Sache lohnt.
Bei der Horse-Life kann der Deckungsumfang für Operationskosten auf 100% Erstattung, wahlweise nach dem einfachen bzw. zweifachen Satz der Gebührenordnung erweitert werden: Kostenpunkt dann rund 43 bzw. 47 Euro pro Monat.

Deutlich günstiger und für Pferde allen Alters abzuschließen ist die alleinige Pferde-Operationskostenversicherung, die Tierarztgebühren einer Operation infolge eines Unfalls oder einer Krankheit bis zum ein- bzw. zweifachen Satz der Gebührenordnung von 80 bis zu 100 Prozent übernimmt. Je nach Laufzeit betragen die Kosten zwischen zehn und 17 Euro pro Monat.
Schließlich kann man das Pferd auch für eine geplante Operation – zum Beispiel Kastrationen, Chip- oder Kissing Spines-Operationen  versichern. In diesem Fall ist dann aber das Leben versichert und nicht der Kostenaufwand für die Operation.

Und wenn’s ans Leben geht…

Bei Pferdelebensversicherungen unterscheidet man zwischen der Grunddeckung, die nur Tod und Nottötung infolge Unfall oder Krankheit versichert, und erweiterter Deckung für lebenslange Unbrauchbarkeit. In beiden Fällen geht das Pferd zunächst in das Eigentum der Versicherung über – ein eventueller Schlachtpreis wird auf die Versicherungssumme angerechnet. Möchte man bei Unbrauchbarkeit seinem Pferd noch das Gnadenbrot gewähren oder es als Beistellpferd behalten, kann ein gewisser „Restwert“ noch von der Versicherungssumme abgezogen werden.

Zum Wert bzw. der Versicherungssumme informiert die Uelzener Versicherung, dass nur bis zum Ankaufswert versichert werden kann. Eine Ausnahme seien, so der Hinweis auf der Webseite, Wertsteigerungen durch nachweisbare Erfolge. Fohlen aus eigener Zucht realistisch sind zu schätzen – dabei werden wohl Rassestandards und die Abstammung Hinweise geben.  Zu beachten ist, dass in der Pferdelebensversicherung nur bis zum Ankaufspreis versichert wird. Eine Ausnahme, die über den Ankaufpreis hinausgeht, sind nachweisbare Erfolge und somit Wertsteigerungen. Fohlen aus eigener Zucht sind realistisch zu schätzen.

Während die Hippo Assekuranz, Horse Life und die Vereinigte Tierversicherung für die Grunddeckung 100 Prozent Auszahlung der Versicherungssumme gewähren und nur für die dauernde Unbrauchbarkeit 80 bis 90 Prozent, beschränken andere Unternehmen jegliche Zahlung auf 80 Prozent. Unterschiedlich sind auch die Konditionen für „verschleißanfällige“ Einsätze im Renn-, Vielseitigkeits- oder Distanzsport.
In jedem Fall sollte der Eigentümer die Versicherungsbedingungen genau lesen, wie er sich im Notfall verhalten muss: In den meisten Fällen verlangen die Versicherungsunternehmen, dass sie vor der (Not-)Tötung informiert werden und bieten dafür auch eine rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer. Denn genau genommen obliegt die Entscheidung der Versicherung, ob ein Pferd getötet werden kann oder muss. Ausnahmen sind unzumutbare Schmerzen, die dem Tier unnötiges Leid zufügen.

Im Fall der Auszahlung ist zu bedenken, dass in den meisten Versicherungsbedingungen für die Entschädigung zwei Werte entscheidend sind: So kommt es einerseits auf den Verkehrs- oder Zeitwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles und andererseits auf die Versicherungssumme an, wobei (nicht überraschend) der niedrigere Wert entscheidend ist. Im Klartext: Ein Gutachter entscheidet, ob das siebenjährige Pferd, das vielleicht zwei Jahre zuvor mit 10.000 Euro versichert wurde, dieses Wert tatsächlich (noch) hat.

Rund um die Zucht

Neben den Tarifen für Reit- und Fahrpferde werden auch Lebensversicherungen speziell für Zuchtstuten (auch Leibesfrucht- und Geburtsversicherung) und Hengste sowie Aufzuchtpferde angeboten. Rund um die Zucht kann man außerdem die Zuchtuntauglichkeit bei Hengsten und Stuten, die Trächtigkeit, das Geburtsrisiko und das Fohlen versichern.

Vor dem Abschluss von Lebens- und Unbrauchbarkeitsversicherungen ist in den meisten Fällen eine umfassende Gesundheitsprüfung durchzuführen die mit einer Ankaufsuntersuchung vergleichbar ist. Übersteigt die Versicherungssumme einen gewissen Wert – je nach Anbieter ab zum Beispiel 4.500 Euro Versicherungssumme – sind zusätzlich zur allgemeinen Untersuchung Röntgenbilder aller vier Beine mit einzureichen.
Stirbt das Pferd an einer nicht eindeutigen Ursache, so verlangen die Versicherungen eine Obduktion. Sowohl die Kosten der Gesundheitsprüfung als auch der Obduktion gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.

In Euro und Cent

Fast alle Versicherungen steigern ihre Jahresprämien mit der Versicherungssumme. Die Tabelle gibt einen groben Überblick über die Kosten der wichtigsten Anbieter:

Versicherung /
Leistung
Tod/Nottötung
Auszahlung in %
Jahresprämie Tod/Nottötung + 19% Vers.Steuer Unbrauchbarkeit – Auszahlung in % Jahresprämie Unbrauchbarkeit + 19% Vers.Steuer
Hippo Assekuranz  100%  2,75 – 3,5 % der Vers.Summe  90 %  7 – 10 % der Vers. Summe
Horse-Life  100 %  2,9 % der Vers. Summe  80 %  4,9 % der Vers. Summe
R+V Vereinigte Tierversicherung  100 %  3,5 – 6,26 % der Vers. Summe  80 %  3,5 – 11 % der Vers. Summe
LVM inkl. Unbrauchbarkeit  80 %  3 – 11 % der Vers. Summe  80 %  In Grunddeckung enthalten
Uelzener inkl. Unbrauchbarkeit  70 – 80 %  7 – 11 % der Vers. Summe  80 %  In Grunddeckung enthalten

Diebstahlversicherung

So gut die Weidezeit den Tieren bekommt, so gefährlich kann sie auch sein, weil Diebe dann Hochkonjunktur haben. Zudem sind die Tiere selbst im Stall vor Langfingern nicht völlig sicher. Die Weidetierdiebstahlversicherung wird von der LVM (Landeswirtschaftlicher Versicherungsverein Münster) in Kombination mit einer landwirtschaftlichen Gebäudefeuerversicherung als Erweiterungspaket angeboten und gilt im Stall sowie auf der Weide. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme im Fall von Diebstahl und Raub, Blitzschlag, Brand und Explosion, Abschlachten oder Verletzung in böswilliger Absicht, also bei Schäden durch „Pferderipper“.

Spezial-Rechtsschutz für Tierbesitzer

Leider verlaufen nicht alle Schadensabwicklungen friedlich. Oft gibt es aber auch berechtigte Zweifelsfälle, ob ein Anspruch oder eine Ablehnung der Schadenregulierung durch das Versicherungsunternehmen berechtigt ist. In diesen Fällen hilft oftmals nur der Gang zum Rechtsanwalt und nachfolgend zum Gericht. Für die unangenehmen Fälle ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die es auch speziell für Rechtsstreitigkeiten rund um das Tier gibt. Sie deckt dann alle Kosten rund um Streitigkeiten zum Beispiel beim privaten Pferdekauf und –verkauf, bei Behandlungsfehlern von Tierärzten oder auch bei Haftpflichtfällen ab. Wer schon eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte in den Versicherungsbedingungen nachsehen, ob das Risiko für Streitigkeiten mit Hunden und Pferden abgesichert ist.

Einige Tipps

  • Alle Versicherungsbedingungen vor Abschluss genau lesen
  • Im Schadensfall sofort den Versicherer bzw. Makler informieren
  • Schadensanzeige gemeinsam mit einem Makler oder Anwalt ausfüllen
  • Keine Panik, wenn man als Schadensverursacher verklagt wird – die Haftpflichtversicherung übernimmt den Rechtsstreit

Tierhalterhaftung: Keine „Schuld“ und dennoch zahlen!

 Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Tierhalterhaftung

? Was bedeutet Tierhalterhaftung?
§ Für den privaten Tierhalter gilt eine besonders strenge Haftung, die in § 833, S.1 des BGB geregelt ist. Der Jurist spricht von der „Gefährdungshaftung“, die besagt, dass der Tierhalter für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht – egal ob er Schuld hat oder nicht oder sogar alle erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.
Anders ist es bei sog. Nutztieren, also Haustieren, die aus Erwerbsgründen gehalten werden, z.B. Pferde einer gewerblich betriebenen Reitschule. Auch die Reitschule haftet grundsätzlich, außer wenn sie nachweisen kann, dass sie bei der Beaufsichtigung ihrer Tiere korrekt gehandelt hat.
? Wer ist Tierhalter?
§ In den meisten Fällen ist der Eigentümer zugleich Tierhalter. Ausnahmen können entstehen, wenn das Pferd für längere Zeit vermietet oder verpachtet wird.
? Kann man sich von dieser Haftung und Schadensersatzansprüchen befreien?
§ Eine Vereinbarung über einen Haftungsverzicht ist nur noch eingeschränkt möglich. Eine Vereinbarung sollte aus Beweisgründen stets schriftlich festgehalten werden. Bei Minderjährigen müssen die Eltern mit unterzeichnen. Auf jeden Fall sollte man darauf bestehen, dass die Mitreiter bei Ausritten eine sturzsichere Kappe tragen.
Durch den Haftungsverzicht wird nicht die Haftung gegenüber Dritten ausgeschlossen, d.h. Schäden, die das Tier z.B. einem Spaziergänger zufügt. Diese Schäden sind dann aber in den meisten Fällen durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.
? Was bedeutet Tierhüterhaftung?
§ Der Tierhüter haftet neben dem Tierhalter, wenn das Pferd, das er beaufsichtigt, einen Schaden verursacht. Beide haften als Gesamtschuldner, d.h. der Geschädigte kann sich aussuchen, ob er den gesamten Schaden von dem Tierhalter oder den -hüter einfordert oder von jedem etwas.
Tierhüter ist man sehr schnell, nämlich immer dann, wenn man vertraglich die Aufsicht über ein Tier übernimmt, Beispiele sind Pensionsstallbetreiber, Reitbeteiligungen oder Bereiter. Die Haftung ist ähnlich konstruiert wie die Haftung für Nutztiere. Es wird zunächst vermutet, dass der Tierhüter schuldhaft gehandelt hat, der Tierhüter kann sich aber entlasten, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

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